Kieferorthopädische Frühbehandlung

Eine kieferorthopädischer Frühbehandlung liegt vor, wenn Behandlungsmaßnahmen zur Beseitigung von Gebiss schädigenden Angewohnheiten (Habits) oder Anomalien der Zähne bzw. der Kiefer im Alter vor dem 9. Lebensjahr ergriffen werden müssen. In wenigen Ausnahmefällen ist eine Behandlung bereits vor dem 4. Lebenshahr notwendig. 

 

Die Frühbehandlung legt ihren Schwerpunkt auf das Abgewöhnen von Habits, weil dadurch spätere kieferorthopädische Maßnahmen unter Umständen überflüssig werden. Allen Habits ist gemeinsam, dass sie sich sowohl auf die Zahnstellung als auch auf die Entwicklung des Ober- und Unterkiefers sowie deren Lagebeziehung auswirken können. Frühe Behandlungsmaßnahmen mit kieferorthopädischen Apparaturen werden notwendig, wenn ein Abgewöhnen des Habits nicht mehr ausreicht, um den Einfluss auf Zähne und Kiefer rückgängig zu machen.

 

Meistens ist die Umformbereitschaft des Milchgebisses so gut, dass sich ein Therapieerfolg rasch einstellt. Die notwendigen Maßnahmen können häufig noch vor Beginn des Zahnwechsels abgeschlossen werden. 

 

 

 

 

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